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   VGH Bayern, 24.07.1997 - 23 B 94.2165   

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VGH Bayern, 24.07.1997 - 23 B 94.2165 (https://dejure.org/1997,23686)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.07.1997 - 23 B 94.2165 (https://dejure.org/1997,23686)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 1997 - 23 B 94.2165 (https://dejure.org/1997,23686)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Ansbach, 08.04.2008 - AN 1 K 07.00514

    Wasserverbrauchs- und Schmutzwassergebühr; Frischwassermaßstab; unbeachtlicher

    Auf den richterlichen Hinweis, dass der Benutzer einer kommunalen Wasserversorgungsanlage nach der Rechtsprechung (vgl. BayVGH, U. v. 24.7.1997, 23 B 94.2165, BayVB, 1998, 25 f.) mit dem Einwand, der Wasserzähler, dessen Eichdauer abgelaufen sei, habe nicht fehlerfrei funktioniert, grundsätzlich nicht gehört werden könne, wenn er es unterlassen habe, entsprechend der geltenden Wasserabgabesatzung (vgl. § 21 Abs, 1 Satz 1 der Wasserabgabesatzung des Beklagten vom 9.12.1994 i. d. F. v. 1.1.2001) eine Nachprüfung der Messeinrichtung zu verlangen oder zu veranlassen, erwiderten die Klägervertreter, es sei für sie nicht erkennbar, inwiefern das angesprochene Urteil mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar wäre, zumal der maßgebliche Wasserzähler tatsächlich von der Fa. ... überprüft worden sei.

    Gegen die bezeichneten satzungsrechtlichen Regelungen ist nichts zu erinnern (BayVGH, U. v. 24.7.1997, 23 B 94.2165, BayVBl 1998, 25).

    Demzufolge kann sie grundsätzlich gegen den in dem streitbefangenen Bescheid festgestellten Frischwasserbezug nicht die fehlerhafte Funktion des Wasserzählers einwenden (BayVGH, U. v. 17.9.1998, 23 B 96.1607; U. v. 24.7.1997, 23 B 94.2165, a. a. O.).

  • VG Potsdam, 10.10.2012 - 8 K 705/10

    Obliegenheit des Versorgers zur Aufbewahrung eines ausgebauten Wasserzählers

    Soweit sich der Beklagte für seine Rechtsauffassung auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München vom 24. Juli 1997 - 23 B 94.2165 -, BayVBl. 1998, 25 f., berufen wollte, nach dessen amtlichen Leitsatz der Gebührenpflichtige mit seinem Einwand der fehlerhaften Funktion des Wasserzählers grundsätzlich nicht mehr gehört werden kann, wenn er es unterlassen hat, entsprechend der geltenden Wasserabgabesatzung eine Nachprüfung der Messeinrichtung zu verlangen oder zu veranlassen, lag dem wiederum der Sachverhalt zugrunde, dass eine vom dortigen Beklagten veranlasste Befundprüfung gerade keine Beanstandungen ergeben hatte und damit konkrete Anhaltspunkte für eine Funktionsstörung nicht vorlagen.
  • VG Karlsruhe, 09.03.2021 - 12 K 1267/20

    Heranziehung zu Wasser- und Abwassergebühren; Nachweiskraft eines geeichten

    Beantragt er eine solche Befundprüfung hingegen zunächst nicht und ist sie zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund von Umständen nicht mehr möglich, die die Gemeinde nicht zu vertreten hat, so kann der Anschlussnehmer gegen die Richtigkeit der gemessenen Wassermenge eine fehlerhafte Funktion des Wasserzählers grundsätzlich nicht mehr einwenden (vgl. Bayerischer VGH, Urteile vom 17. September 1998 - 23 B 96.1607 - juris, Rn. 33, und vom 24. Juli 1997 - 23 B 94.2165 - juris, Rn. 25; VG Karlsruhe, Urteil vom 30. November 2017 - 2 K 3563/16 - n. v.; VG Greifswald, Urteil vom 29. Juni 2017 - 3 A 366/15 HGW - juris, Rn. 18).
  • VG Frankfurt/Main, 23.03.2004 - 6 E 714/04

    Beweislast bezüglich des Wasserverbrauchs zur Bestimmung der

    Hat eine Kontrolle der Wasseruhr ergeben, dass ein Defekt nicht vorliegt, steht nach dem Beweis des ersten Anscheins fest, dass der Wasserzähler einwandfrei funktioniert hat (vgl. OVG Saarlouis, NJW 1994, 2243 und AG Regensburg, a.a.O.), so dass eine Befreiung von der Zahlungspflicht nicht erfolgen kann (vgl. VGH München, Beschl. v. 24.07.1997 - 23 B 94.2165 und LG Hamburg, a.a.O.).
  • VG Greifswald, 29.06.2017 - 3 A 366/15

    Wassergebührenberechnung bei Fehlfunktion des Wasserzählers; Beweislast des

    Die Erwägungen sind auf § 20 Abs. 2 WVS dennoch übertragbar, weil die Bestimmung wegen der Maßgaben in § 35 Abs. 1 erster Hs. AVBWasserV (beinahe) wortlautidentisch mit § 19 Abs. 2 AVBWasserV gefasst worden ist (so offenbar auch VGH München, Urt. v. 24.07.1997 - 23 B 94.2165 -, juris Rn. 25).
  • VG Freiburg, 22.01.2007 - 1 K 2893/04

    Höhe der Wassergebühr bei geprüftem Zähler und Verbrauchsschwankungen.

    Selbst wenn man jedoch den Satzungsvorschriften nur eine widerlegbare Vermutung entnehmen wollte (vgl. etwa Bay. VGH, Beschl. v. 24.7.1997 - 23 B 94.2165 -, BayVBl 1998, 25; Saarl. OVG Saarlouis, Urt. v. 20.1.1994 - 1 R 4/92 -, NJW 1994, 2243; VG Frankfurt, Gerichtsbescheid v. 23.3.2004 - 6 E 714/04 - NVwZ-RR 2004, 897), so ergibt sich nichts anderes.
  • VG Koblenz, 20.04.2010 - 3 K 883/09

    Der umstrittene Wasserverbrauch

    Selbst wenn man jedoch den Satzungsvorschriften nur eine widerlegbare Vermutung entnehmen wollte (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 24. Juli 1997 - 23 B 94.2165 -, BayVBl 1998, 25; OVG Saarlouis, Urteil vom 20. Januar 1994 - 1 R 4/92 -, NJW 1994, 2243), so ergibt sich im vorliegenden Fall nichts anderes.
  • VG Greifswald, 27.11.2014 - 3 A 287/13

    Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung bei Zweifeln an der Funktionsfähigkeit eines

    Die Erwägungen sind auf § 20 Abs. 2 WVS dennoch übertragbar, weil die Bestimmung wegen der Maßgaben in § 35 Abs. 1 erster Hs. AVBWasserV (beinahe) wortlautidentisch mit § 19 Abs. 2 AVBWasserV gefasst worden ist (so offenbar auch VGH München, Urt. v. 24.07.1997 - 23 B 94.2165 -, juris Rn. 25).
  • VG Halle, 18.10.2012 - 4 A 74/12

    Heranziehung zu Trinkwassergebühren: Beweislast für die fehlerfreie

    Die Klägerin zu 1) ist auch nicht gehindert, die Fehlerhaftigkeit des Wasserzählers im Hinblick auf die Regelung in § 19 der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 einzuwenden (vgl. dazu VGH München, Urteil vom 24. Juli 1997 - 23 B 94.2165 - Juris Rn 25; Urteil vom 17. September 1998 - 23 B 96.1607 - Juris Rn 33).
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